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Barrierefreiheit

Die wichtigsten Informationen zu Oberbillwerder in Leichter Sprache finden Sie hier.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.oberbillwerder-hamburg.de veröffentlichte Website der IBA Hamburg GmbH.

Als städtische Gesellschaft im Sinne von Paragraph 2 des Hamburgischen Behinderten­gleichstellungs­gesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des HmbBGG sowie der Hamburgischen Barriere­freien Informations­technik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von BITV-Consult im Zeitraum 10. Februar 2022 bis 21. Februar 2022 von Detlef Gierke vorgenommenen Bewertung durch einen Kurz-Test auf Barrierefreiheit. Den Link zum Prüfbericht finden Sie hier.

Bis September 2022 wurde die Webseite bezüglich der im Prüfbericht genannten Inhalte technisch und inhaltlich überarbeitet, um eine weitestgehend barrierefreie Nutzung zu ermöglichen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Verfügbarkeit aller Inhalte in leichter Sprache können wir leider nicht gewährleisten. Unter dem Menüpunkt „Leichte Sprache“ haben wir die wichtigsten Inhalte und Informationen zum Projekt sowie Kontaktinformationen bereitgestellt.

  • Die Cookie-Warnmeldung ist wird extern eingebunden und ist evtl. per Tastatur nicht vollständig zu steuern.

  • Nicht möglich war das Hinzufügen von aria-Labels oder Titeln für die Steuelelemente in der Slideshow auf der Startseite, hier wurde jedoch das gesamte interaktive Element mit Tags versehen, um das Element in seiner Funktion klarzumachen.

Fakultativ barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert:

    • Tastaturnutzung
      Auf der Webseite sind sämtliche Elemente über Tasteneingabe anzusteuern. Eine Ausnahme besteht im externen Cookiebanner. Hier ist es derzeit nicht möglich, in die Programmierung des externen Dienstleisters einzugreifen. Die Gestaltung des Tastaturfokus ist für Bereiche, in denen die Standardfarbe nicht ausreichend sichtbar ist, manuell vorgenommen worden.

    • Beschriftung grafischer Schaltflächen
      Nicht barrierefreie grafische Schaltflächen oder interaktive Elemente wurden, soweit es im vorliegenden WordPress-System möglich ist, durch aria-Labels ergänzt oder in ihrem Einsatz komplett vermieden, wenn ein Einwirken auf den automatisch generierten Code nicht ohne weiteres möglich ist. Beispielhaft wurde die nativen Suchen-Option im Header um entsprechende Alternativtexte ergänzt, um die Nutzung solcher Labels zu ermöglichen. Social Media Icons und Logowalls sind mit Labels ausgestattet worden. Ebenso verfügt das mobile Menü nun über eine entsprechende textliche Kennzeichnung. Nicht möglich war beispielweise das Hinzufügen von aria-Labels oder Titeln für die Weiter- und Zurück- Buttons in der Slideshow auf der Startseite, hier wurde jedoch das gesamte interaktive Element mit Tags versehen, um das Element in seiner Funktion klarzumachen.

    • Bilder
      Sämtliche Bilder sind mit Alt-Tags versehen, die den Inhalt beschreiben. Ein Ausnahme können Bilder darstellen, die rein dekorativen Zwecken dienen, wie z.B. Illustrationen.

    • Links
      Elemente sind so gestaltet, dass doppelte Links nicht zum Einsatz kommen. Die Links sind lesbar gestaltet, bei Bedarf aber auch um Alternativtexte ergänzt worden, um die Nutzung interaktiver Elemente zu vereinfachen. So sind beispielsweise die beiden Boxen im Header der Startseite neben dem „Mehr erfahren“-Textlink auch mit aria-Labels ausgestattet, die den Inhalt erklären.

    • Text
      Die Textdarstellung ist im Hinblick auf Kontrastverhältnisse optimiert worden.

    • Kontrast von Schaltflächen
      Die grafische Aufmachung ist für bessere Kontrastverhältnisse umgesetzt worden.

    • Responsiveness
      Die neue Webseite ist darauf ausgerichtet, dass sie auf jeder Auflösung angezeigt oder vergrößert werden kann, ohne dass es hier zu Fehlern im Layout kommt. Das neue Layout ist flexibel und fluide umgesetzt, sodass es sich der Anzeigegröße entsprechend verhält. Dafür ist beispielsweise im Hauptmenü teilweise von der vorgegebenen Schriftgröße abgewichen worden, um eine stabile Anzeige auch auf kleineren Geräten zu ermöglichen.

    • Kontaktformular
      Im Kontaktformulars werden keine optischen Labels mehr verwendet. Zur visuellen Orientierung dienen Platzhalter-Texte in den Eingabefeldern, die den Sinn eines Feldes erklären. Zur Verwendung mit Screenreadern, die auf diese Orientierungsmöglichkeit nicht zugreifen können, sind für alle Felder ohne Labels aria-Attribute zum Einsatz gekommen.

Unter diesem Link können Sie eine Zusammenfassung der Maßnahmen herunterladen


Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.8.2022 erstellt.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpersonen

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen schreiben Sie uns bitte eine Email unter kommunikation@iba-hamburg.de oder rufen Sie unsere Ansprechpersonen unter 040. 226 227 346 an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Zur Zeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.

Kontaktmöglichkeiten:
E-Mail: ombudsstelle.barrierefreie-it@sk.hamburg.de
Telefonische Sprechzeiten
Tel: (040) 428 23 2057
Mo.: 10 – 11 Uhr