Wiederholte Öffentlichkeitsbeteiligung: Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs für Oberbillwerder
Im Bebauungsplanverfahren für den neuen Stadtteil Oberbillwerder wird das Bezirksamt Bergedorf vom 1. Juli bis zum 2. September 2024 eine wiederholte Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchführen. Mit diesem Verfahren wird sichergestellt, dass alle relevanten Informationen vollständig und transparent zugänglich gemacht werden.

Die vom 8. Dezember 2023 bis zum 8. Februar 2024 erfolgte Beteiligung der Öffentlichkeit war fehlerhaft. Um rechtliche Risiken zu vermeiden, wird die Öffentlichkeitsbeteiligung zwischen dem 1. Juli 2024 und 2. September 2024 wiederholt. Während dieser Zeit ist der Entwurf online unter https://bauleitplanung.hamburg.de sowie im Bezirksamt Bergedorf, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Wentorfer Straße 38a, Raum 004, zugänglich. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen elektronisch über die genannte Website oder schriftlich an das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung zu übermitteln. Die Fachkolleginnen und -kollegen stehen darüber hinaus nach Vereinbarung für persönliche Beratungen zur Verfügung. Die bereits abgegebenen Stellungnahmen werden weiterhin berücksichtigt.
Bezirksamtsleiterin Cornelia Schmidt-Hoffmann: „Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein notwendiger Schritt. So stellen wir sicher, dass alle relevanten Informationen vollständig und korrekt zugänglich sind. Unser Anspruch ist es, die Bürgerinnen und Bürger umfassend einzubeziehen und ihre Anregungen und Stellungnahme bei der Planabwägung zu berücksichtigen.“
Das umfangreiche Plangebiet für unterschiedliche Quartiere mit Nutzungsmischungen umfasst Wohngebiete, Grünflächen, soziale Infrastrukturen, eine Hochschule, Mobilitätszentren und Anbindungen an das bestehende Verkehrsnetz. Insbesondere sind Kerngebiete, urbane Gebiete, Wohngebiete, Parkanlagen, Flächen für den Gemeinbedarf, Sportanlagen sowie naturschutzfachliche Ausgleichsflächen vorgesehen. Zu den veröffentlichten Unterlagen gehören auch umweltrelevante Informationen wie Gutachten und ein zusammenfassender Umweltbericht mit Beschreibungen und Bewertungen der Umweltauswirkungen durch die Planung sowie Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu verschiedenen Schutzgütern.