Visualisierung der Gebäude in Oberbillwerder
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Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des ergänzenden Verfahrens zum Bebauungsplan

Zum Entwurf des Bebauungsplans Billwerder 30/ Bergedorf 120/ Neuallermöhe 2/Lohbrügge 95 (Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Planzeichnung) mit seiner Begründung sowie zu den wesentlichen neuen bzw. angepassten umweltbezogenen Informationen wird in der Zeit vom 13. August 2025 bis einschließlich 12. September 2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Für den bereits am 8. März 2025 in Kraft getretenen Bebauungsplan wird ein ergänzendes Verfahren gemäß 214 Absatz 4 BauGB durchgeführt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird erneut durchgeführt, da durch die Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplan-Entwurfs gegenüber der Fassung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2024 Belange erstmalig oder stärker berührt werden:

  • Neubeurteilung von Gehölzflächen als Wald und damit verbundener Waldersatz
  • Berücksichtigung eines gesetzlich geschützten Biotops (Stillgewässer) innerhalb des Plangebietes und damit verbundener naturschutzfachlicher Ausgleich
  • Entfall einer bisher vorgesehenen Straßenerweiterungsfläche am Mittleren Landweg (bisher Teilbereich 2)
  • Ergänzung der Abgrenzung der Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung untereinander im Bereich der B5-Anbindung (Teilbereich 2/ ehemaliger Teilbereich 3)
  • Anpassung der Festsetzungen Nr. 12 und Nr. 13 in § 2 der Verordnung zur Überschreitung der festgesetzten Geschossflächenzahl für Eckgrundstücke

Während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist können Stellungnahmen nur zu diesen Themen abgeben werden. Die geänderten oder ergänzten Inhalte des Bebauungsplan-Entwurfs sind in den Planunterlagen farblich kenntlich gemacht.

Die Unterlagen zur Planung werden in diesem Zeitraum auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ veröffentlicht. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens finden Sie die Unterlagen dort im Bereich „Planunterlagen“.

Zusätzlich werden die Planunterlagen sowie die wesentlichen neuen bzw. angepassten vorliegenden umweltbezogenen Informationen im Zeitraum der oben genannten Beteiligungsfrist während der Dienststunden bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung, Neuenfelder Straße 19, Raum E.01.274, 21109 Hamburg öffentlich ausgelegt.

Darüber hinaus können die Planungsunterlagen im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Bergedorf, Wentorfer Straße 38a, Raum 11, 21029 Hamburg im oben angegebenen Zeitraum eingesehen werden.